Hilfe
Die Wohnfläche ist dem Kauf-/Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen.
Wenn nicht vorhanden, ist dies die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen), wobei alle zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken
ausgebauten Flächen (hierzu zählen auch Nebengebäude, Arbeitszimmer, gewerblich / beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten) zu berücksichtigen sind.
Bei Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäusern sind vorhandene Kellerräume (auch Hanglage) grundsätzlich, unabhängig von der Nutzung, mit 20% der Kellergrundfläche zu berechnen.
Zur Wohnfläche zählen nicht Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume.
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